Fließgewässer "Fulda 8"
Beschreibung / Hinweise:
- Ab Grenze Kämmerzell bis Grenze Lüdermünd (Grenzschild!).
• Das Fangbuch ist bei jeder Fischwaid mit zu führen. • Jeder entnommene Fisch ist sofort in das Fangbuch einzutragen (Ausnahme Weißfische, können nach Beenden des Angelns eingetragen werden). • Falls vereinsintern nichts anderes geregelt, gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. • Bei Einschränkungen in Bezug auf Angelzeiten und Fangquoten zählt der Montag als Wochenbeginn. • Die Fangbegrenzung bei Salmoniden beträgt 3 Salmoniden pro Tag, jedoch max. 5pro Woche, Fanglimit insgesamt max. 25 Salmoniden im Jahr. • Naturköder und Kunstmaden sind in FD 1, FD 2 und GB generell nicht gestattet! • Fangbegrenzung Hecht/Zander: 2 Stück pro Woche (1 Hecht und 1 Zander bzw. 2 Hechte oder 2 Zander). Max. 10 Fische im Jahr. • In den Aue-Weihern ist das Angeln auf Raubfisch vom 01.02. bis 31.05. nicht gestattet! • Das Befahren der Gehwege rund um die Auweiher mit PKW oder motorisierten Zweirädern ist nicht gestattet, auch nicht zum Be- und Entladen! • Parken vor der Fliegerhalle erst ab Einbruch der Dunkelheit! • Bei Auffälligkeiten am Wasser (z.B. Fischsterben) ist umgehend der 1. Gewässerwart (Tel.: 0175 / 161 2037) zu informieren.
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